Zusammenfassung: Im Rahmen vorliegender Sache stellt der OGH klar, dass eine Entscheidung in der Sache durch das Berufungsgericht jene des Erstgerichts ersetzt.
Rechtsgrundlagen: § 89 Abs 2b StPO
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Zusammenfassung: Im Rahmen vorliegender Sache stellt der OGH klar, dass eine Entscheidung in der Sache durch das Berufungsgericht jene des Erstgerichts ersetzt.
Rechtsgrundlagen: § 89 Abs 2b StPO
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