Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Reichweite der Einmaligkeitswirkung zu und beantwortet die Frage, ob auch die bloße Annahme zur Berechnung eines Anspruchs von dieser erfasst werden.
Rechtsgrundlagen: § 411 ZPO
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Reichweite der Einmaligkeitswirkung zu und beantwortet die Frage, ob auch die bloße Annahme zur Berechnung eines Anspruchs von dieser erfasst werden.
Rechtsgrundlagen: § 411 ZPO
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