Zusammenfassung: Gegenständlich thematisiert der EGMR weitreichende Fragen in Bezug auf die Durchsuchung der Räume von Parteienvertretern und widmet sich dahingehend der Bestimmtheit von Durchsuchungsbefehlen im Spannungsfeld des Schutzes des anwaltlichen Berufsgeheimnisses.
Rechtsgrundlagen: Art 8 EMRK; Art 41 EMRK