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§ 290 Abs 1 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)ÖJZ-LS 2012/180ÖJZ-LS 2012, 1102 - 1103 Heft 23 und 24 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Der erkennende Senat stellt mit Deutlichkeit fest, dass das Berufungsgericht das Rechtsmittel des Berufungswerbers auf die in der Berufung enthaltenen Punkte zu beschränken und nicht auf weitere Nichtigkeitsgründe auszuweiten hat.

Rechtsgrundlagen: § 290 Abs 1 StPO

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