Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH der örtlichen Zuständigkeit bei der Verletzung der Unterhaltspflicht nach. Wo wird das Vergehen ausgeführt?
Rechtsgrundlagen: § 198 Abs 1 StPO
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH der örtlichen Zuständigkeit bei der Verletzung der Unterhaltspflicht nach. Wo wird das Vergehen ausgeführt?
Rechtsgrundlagen: § 198 Abs 1 StPO
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