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Kostentragung des Regresspflichtigen

SchuldrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl); Birgit Schneider, Univ. Wien (Anmerkung)EvBl 2012/160EvBl 2012, 1088 - 1090 Heft 23 und 24 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Dieser Sache wohnt die Frage inne, wer die Kosten für einen Vorprozess des Regresspflichten zu tragen hat, wenn dieser als Gesamtschuldner dem angesprochenen Prozess als Nebenintervenient beigetreten war.

Rechtsgrundlagen: § 1037 ABGB

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