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Notausfertigung von Urteilen

StrafprozessrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2012/161EvBl 2012, 1090 - 1091 Heft 23 und 24 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Der erkennende Fachsenat geht unter Zugrundelegung der Kaiserlichen Verordnung vom 14. 12. 1915 über die Abfassung und Unterfertigung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Strafsachen und von Protokollen bei dauernder Verhinderung des Schriftführers auf die Frage ein, ob eben diese Verordnung in Bezug auf die Ausfertigung eines Urteils durch einen "anderen" Richter anwendbar ist.

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