Zusammenfassung: Das Höchstgericht stellt mit seiner Entscheidung fest, dass mit der Einstellung der Zwangsverwaltung auch etwaige Ansprüche auf Ertragsüberschuss erlöschen.
Rechtsgrundlagen: § 130 EO
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Zusammenfassung: Das Höchstgericht stellt mit seiner Entscheidung fest, dass mit der Einstellung der Zwangsverwaltung auch etwaige Ansprüche auf Ertragsüberschuss erlöschen.
Rechtsgrundlagen: § 130 EO
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