Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung thematisiert weitreichende Fragen in Hinblick auf betrügerische Krida. Wann ist der objektive Tatbestand erfüllt und kommt es dabei auf die Fälligkeit von Forderungen und die wirtschaftliche Krisensituation des Schuldners an?
Rechtsgrundlagen: § 156 Abs 1 StGB