Zusammenfassung: Vorliegend geht der erkennende Fachsenat der Frage nach, ob ein Überweisungsgläubiger ihm verpfändete Ansprüche des Verpflichteten im Namen des Verpflichten geltend machen kann.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 8 IESG
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Zusammenfassung: Vorliegend geht der erkennende Fachsenat der Frage nach, ob ein Überweisungsgläubiger ihm verpfändete Ansprüche des Verpflichteten im Namen des Verpflichten geltend machen kann.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 8 IESG
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