Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass bei mehreren bestellten Sachwaltern jeden einzelnen eine Bemühungspflicht iZm der Wahrung der ärztlichen Behandlung eines Betroffenen trifft.
Rechtsgrundlagen: § 282 ABGB
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass bei mehreren bestellten Sachwaltern jeden einzelnen eine Bemühungspflicht iZm der Wahrung der ärztlichen Behandlung eines Betroffenen trifft.
Rechtsgrundlagen: § 282 ABGB
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