Zusammenfassung: Im Rahmen der rechtlichen Analyse eines nachbarrechtlichen Unterlassungsbegehrens stellt der erkennende Senat klar, dass es dem Verpflichteten offensteht, das Mittel der Verhinderung unzulässiger Immissionen zu wählen. Daneben behandelt der Gerichtshof Fragen der Ortsüblichkeit von Immissionen.
Rechtsgrundlagen: § 364 Abs 2 ABGB; § 523 ABGB