Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung äußert sich der OGH zu der Rechtsfrage, ob der Anschluss als Privatbeteiligter im Strafverfahren die selben Wirkungen zeitigt wie eine zivilverfahrensrechtliche Klage. Kommt es dabei zwingend zur Unterbrechung der Verjährung?
Rechtsgrundlagen: § 1497 ABGB; § 69 StPO