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§ 364a ABGB

OGH-LeitsätzeSachenrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)ÖJZ-LS 2012/73ÖJZ-LS 2012, 472 - 473 Heft 10 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob ein Grundeigentümer für schädigende Handlungen eines von ihm beauftragten Bauunternehmers im Regime des Nachbarrechts einzustehen hat.

Rechtsgrundlagen: § 364a ABGB

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