Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob ein Grundeigentümer für schädigende Handlungen eines von ihm beauftragten Bauunternehmers im Regime des Nachbarrechts einzustehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 364a ABGB
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob ein Grundeigentümer für schädigende Handlungen eines von ihm beauftragten Bauunternehmers im Regime des Nachbarrechts einzustehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 364a ABGB
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