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§ 485 Abs 2 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)ÖJZ-LS 2012/79ÖJZ-LS 2012, 476 Heft 10 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: In Hinblick auf den vom OGH zu erwägenden Kompetenzkonflikt zweier Gerichte widmet sich dieser der Frage klärend, ob der Ankläger aufgrund eines entstandenen Verfolgungshindernisses seines Verfolgungsrechts verlustig wird.

Rechtsgrundlagen: § 485 Abs 2 StPO

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