Zusammenfassung: Das erkennende Gericht hatte sich mit seiner Entscheidung zur rückwirkenden Berücksichtigung von nachträglichen Werterhöhungen im Verlassenschaftsverfahren zu befassen. Kann ein in Scheinrechtskraft erwachsener Beschluss mit einem ordentlichen Rechtsmittel bekämpft werden?
Rechtsgrundlagen: ߧ 73 AußStrG; ߧ 183 AußStrG