Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung äußert sich der OGH zu Fragen der Entgeltfortzahlung und stellt fest, dass eine Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vor Beginn eines "neuen" Arbeitsjahrs keinen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch begründet.
Rechtsgrundlagen: § 2 EFZG