Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag geht der Frage nach, wie weit eine Heeresreduktion aus verfassungsrechtlicher Sicht zu vertreten ist. Mit welchen Schranken sehen sich intendierte Reformbestrebungen iZm mit der Schmälerung militärischer Strukturen konfrontiert?
Rechtsgrundlagen: Art 9a B-VG; Art 79 Abs 1 B-VG; Art 42 Abs 3 EUV