Zusammenfassung: Das erkennende Gericht hatte sich auf dem Weg zu seiner Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob das Regelungsregime des § 1440 S 2 ABGB auch analog auf das Auftragsrecht anzuwenden ist. Fraglich war dabei, ob einer widmungswidrigen Nutzung einer zweckgebundenen Akontozahlung ein Aufrechnungsverbot entgegengehalten werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 1440 ABGB