Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung thematisiert der OGH die Frage, ob auch die Übermittlung einer Aktenkopie die Pflicht zur Rüge als Voraussetzung für die Geltendmachung eines Nichtigkeitsgrundes auslösen kann.
Rechtsgrundlagen: § 281 Abs 1 Z 1 StPO
Schlagwörter: