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§ 271 Abs 7 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)ÖJZ-LS 2011/178ÖJZ-LS 2011, 1105 Heft 23 und 24 v. 1.12.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung thematisiert das Gericht einen Protokollberichtigungsantrag, obwohl das den Beschluss erlassen habende Gericht zu diesem inhaltlich noch keine Stellung bezogen hat.

Rechtsgrundlagen: § 271 Abs 7 StPO

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