Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung des EGMR geht klärend auf die verpflichtende Übernahme von Sachwalterschaften durch Rechtsanwälte und Notare in Österreich ein. Ist etwa von einer Diskriminierung gegenüber anderen Rechtsberufen auszugehen, die mit einer solchen Pflicht nicht konfrontiert werden?
Rechtsgrundlagen: Art 4 EMRK; Art 14 EMRK