Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH der Frage nach, wann Verjährungshemmung für die Geltendmachung von Ehegattenunterhalt eintritt. Ist dafür die Einbringung der Scheidungsklage maßgeblich?
Rechtsgrundlagen: § 1495 ABGB
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