Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob in Hinblick auf die Identität von Anklage und Urteil der Nichtigkeitsgrund der Anklageüberschreitung verwirklicht wurde.
Rechtsgrundlagen: § 281 Abs 1 Z 7 StPO; § 281 Abs 1 Z 8 StPO
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