Zusammenfassung: In vorliegender Sachen wendet sich die erkennende Instanz der Zulässigkeit einer Gegenkompensationseinrede des Klägers im Wege einer Klagseinschränkung zu.
Rechtsgrundlagen: § 1416 ABGB; § 391 ZPO
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Zusammenfassung: In vorliegender Sachen wendet sich die erkennende Instanz der Zulässigkeit einer Gegenkompensationseinrede des Klägers im Wege einer Klagseinschränkung zu.
Rechtsgrundlagen: § 1416 ABGB; § 391 ZPO
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