Zusammenfassung: In entschiedener Sache geht der OGH der Frage nach, ob ÖBB-Online-Tickets als Wertträger im strafrechtlichen Sinne in Hinblick auf die Verwirklichung gewerbsmäßig schweren Betrugs zu sehen sind.
Rechtsgrundlagen: § 146 StGB; § 148a StGB
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