Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidung hatte sich der Gerichtshof mit dem Einstehenmüssen eines Anlageberaters für die Verletzung von Aufklärungspflichten und solche Schäden, die durch Kursschwankungen iZm Kapitalanlagen eintreten, zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 1323 ABGB
Schlagwörter: