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§ 29 JN

OGH-LeitsätzeZivilprozessrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)JZ-LS 2011/141ÖJZ 2011, 883 - 884 Heft 19 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: In Hinblick auf die Heilung von Zuständigkeitsfragen hatte sich die erkennende Instanz mit dem Grundsatz der perpetuatio fori eingehend auseinanderzusetzen. Wie ist zu entscheiden, wenn ein australischer Erblasser mit Wohnsitz in Thailand ohne hierorts gelebt zu haben über österreichische Konten verfügt?

Rechtsgrundlagen: § 29 JN

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