Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob eine Regelung, welche eine Kündigung eines Arbeitnehmers bei Erreichen eines Alters, welche das Eintreten in die Alterspension erlaubt, ermöglicht, diskriminierend ist.
Rechtsgrundlagen: Art 3 Abs 1 lit c RL 2002/73/EG