Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidung widmet sich der OGH der Verjährungshemmung im Falle langjähriger Sexualdelikte. Wie weit reicht dabei die Amtswegigkeit in Hinblick auf die Wahrnehmung materieller Nichtigkeiten?
Rechtsgrundlagen: § 57 StGB; § 61 StGB