Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung wendet sich das erkennende Gericht der Rechtsstellung des Privatbeteiligten im Falle der Insolvenz des Angeklagten zu. Wie hat sich dahingehend die Rechtslage im Rahmen der Strafprozessreform 2008 gewandelt?
Rechtsgrundlagen: § 67 Abs 4 Z 1 StPO