Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache war fraglich, ob die für eine Verweisung erforderliche Nahebeziehung im Falle eines gelernten Maurers, der als Baumarktfachberater angestellt wurde, gegeben ist.
Rechtsgrundlagen: § 255 Abs 1 ASVG
Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache war fraglich, ob die für eine Verweisung erforderliche Nahebeziehung im Falle eines gelernten Maurers, der als Baumarktfachberater angestellt wurde, gegeben ist.
Rechtsgrundlagen: § 255 Abs 1 ASVG