Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob das Vorliegen einer geteilten Bauernpension auch den nachehelichen Unterhaltsanspruch zu beeinflussen vermag.
Rechtsgrundlagen: § 69 Abs 2 EheG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob das Vorliegen einer geteilten Bauernpension auch den nachehelichen Unterhaltsanspruch zu beeinflussen vermag.
Rechtsgrundlagen: § 69 Abs 2 EheG
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