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§ 210 EO

OGH-LeitsätzeExekutionsrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)JZ-LS 2011/123ÖJZ 2011, 785 - 786 Heft 17 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt das erkennende Gericht eindeutig fest, dass ein Festbetragshypothekargläubiger bei unterbliebener Anmeldung seiner Forderung dennoch einen Anspruch im Ausmaß der im Grundbuch ausgewiesenen Forderungssumme hat.

Rechtsgrundlagen: § 210 EO

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