Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich das erkennende Gericht beweisrechtlichen Fragen in Hinblick auf die fragliche Übermittlung eines Telefaxes zu. Stellt die positive Übermittlungsbestätigung am Gerät bereits einen Beweis für den Zugang beim Empfänger dar?
Rechtsgrundlagen: § 862a ABGB