Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH dem Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs zu, nämlich der Schutzfähigkeit von Briefen und Aufzeichnungen.
Rechtsgrundlagen: § 77 UrhG
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH dem Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs zu, nämlich der Schutzfähigkeit von Briefen und Aufzeichnungen.
Rechtsgrundlagen: § 77 UrhG
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