Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich eingehend Fragen in Hinblick auf Vertagungsanträge aufgrund einer Klageausdehnung zu. Bedingt das Recht des Angeklagten, sich auf seine Verteidigung vorzubereiten, automatisch eine Vertagung der Hauptverhandlung?
Rechtsgrundlagen: § 263 StGB