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Mutter haftet für das den Vater ablehnende Verhalten des Kindes

FamilienrechtJudikaturEvBl 2011/96EvBl 2011, 670 - 672 Heft 14 und 15 v. 15.7.2011

Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache wendet sich das Gericht der Frage zu, ob die obsorgeberechtigte Mutter für ihr Verhalten, das eine ablehnende Haltung gegenüber dem Kindesvater nach sich zieht, auch schadenersatzrechtlich einzustehen hat, wenn dadurch Besuchskontakte negativ beeinflusst werden.

Rechtsgrundlagen: § 145b ABGB

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