Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache wendet sich das Gericht der Frage zu, ob die obsorgeberechtigte Mutter für ihr Verhalten, das eine ablehnende Haltung gegenüber dem Kindesvater nach sich zieht, auch schadenersatzrechtlich einzustehen hat, wenn dadurch Besuchskontakte negativ beeinflusst werden.
Rechtsgrundlagen: § 145b ABGB