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Schweres Fehlverhalten muss für Zerrüttung der Ehe ursächlich sein

EherechtJudikaturEvBl 2011/97EvBl 2011, 672 - 674 Heft 14 und 15 v. 15.7.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH auf die schwerwiegende Eheverfehlung ein, und spricht aus, dass diese zwingend zerrüttungskausal zu sein hat. Wie ist dahingehend aber ein zeitliches Auseinanderfallen zwischen Verfehlung und Zerrüttung zu werten?

Rechtsgrundlagen: § 49 EheG

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