Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung führt das erkennende Gericht in entschiedener Sache die Frage einer klärenden Analyse zu, wie weit die Grenzen einer Unterlassungsexekution reichen. Dabei war das Unterbinden von Immissionen durch Oberflächenwasser vom Nachbargrundstück näher zu betrachten.
Rechtsgrundlagen: § 355 EO; § 10 EO