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Verhinderung von Immissionen ist nach § 355 EO durchzusetzen

ExekutionsrechtJudikaturWolfgang Jelinek, Univ. Graz (Anmerkung)EvBl 2011/95EvBl 2011, 667 - 669 Heft 14 und 15 v. 15.7.2011

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung führt das erkennende Gericht in entschiedener Sache die Frage einer klärenden Analyse zu, wie weit die Grenzen einer Unterlassungsexekution reichen. Dabei war das Unterbinden von Immissionen durch Oberflächenwasser vom Nachbargrundstück näher zu betrachten.

Rechtsgrundlagen: § 355 EO; § 10 EO

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