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Entscheidung über sichergestellte Gegenstände nach Anklageerhebung ist Sache des Gerichts

StrafprozessrechtJudikaturEvBl 2011/100EvBl 2011, 679 - 680 Heft 14 und 15 v. 15.7.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt das Höchstgericht eindeutig klar, dass die Verantwortung für Beschlüsse in Hinblick auf das Schicksal sichergestellter Gegenstände im Strafverfahren ab dem Zeitpunkt der Anklageerhebung das Gericht trifft.

Rechtsgrundlagen: § 210 Abs 2 STPO

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