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§ 281 Abs 1 Z 1a StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtÖJZ-LS 2011/112ÖJZ-LS 2011, 688 Heft 14 und 15 v. 15.7.2011

Zusammenfassung: In Hinblick auf die Verweigerung eines Verfahrenshilfeverteidigers widmet sich der OGH in entschiedener Sache der Frage, ob in casu ein Amtsverteidiger rechtswidrig bestellt und somit der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 1a StPO verwirklicht wurde.

Rechtsgrundlagen: § 281 Abs 1 Z 1a StPO

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