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§ 433 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtÖJZ-LS 2011/113ÖJZ-LS 2011, 688 Heft 14 und 15 v. 15.7.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage noch, ob ein Betroffener in Verfahren nach § 21 StGB seine mangelnde Zurechnungsfähigkeit im Rechtsmittelverfahren einwenden kann.

Rechtsgrundlagen: § 433 StPO

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