§ 82 Abs 1 Z 1 EheG; § 90 Abs 1 EheG
Der OGH beschäftigte sich im Anlassfall mit einer geschenkten Liegenschaft. Er kam dabei zum Schluss, dass wenn auf einer zuvor geschenkten Liegenschaft nachträglich eine Ehewohnung errichtet wird, es sich dabei nicht im eine von Dritten geschenkte Ehewohnung handelt.