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Aufklärung von Straftaten ist Zweck des Strafprozesses

StrafrechtJudikaturChristoph Brenn; Helge Hoch; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2011/91EvBl 2011, 611 - 613 Heft 13 v. 1.7.2011

§ 146 StGB; § 57f StGB

Der OGH ging auf den Prozesszweck und das Aufklären von Straftaten als Prozessziel ein. Im Anlassfall wurden diese Fragen in Bezug auf einen Kontokorrentkredit-Betrugsfall bei einer Bank behandelt.

OGH 12.5.2011, 13 Os 18/11p

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