ߧ 104a AußStrG
Maßgeblich für die Bestellung eines Kinderbeistandes vor Gericht ist die Schwere der emotionalen Belastung in einem Loyalitätskonflikt bei der Elternauseinandersetzung.
OGH 22.3.2011, 8 Ob 19/11v
ߧ 104a AußStrG
Maßgeblich für die Bestellung eines Kinderbeistandes vor Gericht ist die Schwere der emotionalen Belastung in einem Loyalitätskonflikt bei der Elternauseinandersetzung.
OGH 22.3.2011, 8 Ob 19/11v