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§ 90 ArbVG

OGH-LeitsätzeArbeitsrechtÖJZ-LS 2010/64ÖJZ-LS 2010, 423 Heft 9 v. 1.5.2010

§ 90 ArbVG

Vorliegend war die Klagebefugnis des Betriebsrates iZm privatrechtlichen Ansprüchen der Belegschaft und nicht vorhandenen privatrechtlich rechtsbegründenden Akten zu klären.

OGH 15.12.2009, 9 ObA 112/09z

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