§ 16 Abs 1 StGB
Gegenständlichkeit war der freiwillige Rücktritt von einer Vergewaltigung zu thematisieren. Weiters war die Zulässigkeit der Verlesung von Protokollen in der Hauptverhandlung bzw. der Vorführung von Bild- und Tonaufnahmen einer kontradiktorischen Vernehmung in einem Verfahren mit Verteidigerzwang in dessen Abwesenheit zu klären.