§ 382a EO
In vorliegendem Erkenntnis hatte der OGH die Einbeziehung der 13. Familienbeihilfe in den Grundbetrag gem. § 382a EO zu behandeln. Erhöht sich dieser durch die Verdopplung der Beihilfe auch anteilig um ein Zwölftel?
OGH 17.11.2009, 1 Ob 216/09k