§ 38 Abs 5 JGG
In vorliegendem Erkenntnis hatte sich der OGH mit Voraussetzungen für die Verfahrensbeteiligung des gesetzlichen Vertreters zu beschäftigen. Unter welchen Umständen gehen dessen Rechte auf den Verteidiger über und wie ist im Falle jugendlicher Beschuldigter ohne österreichische Staatsbürgerschaft vorzugehen?